Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere ab 01. September 2017!
Ab dem 01. September 2017 ist das Schlachten trächtiger Rinder und Schweine im letzten Trächtigkeitsdrittel verboten. Nutztierhalter müssen sicherstellen, dass sich ihre Tiere nicht in diesem Trächtigkeitsabschnitt befinden, wenn Sie sie zur Schlachtung abgeben. Welche Strafen dem Halter drohen, wenn er sich nicht an die Verordnung hält, ist noch nicht abschließend geklärt. Auch Tierärzte spielen hierbei zukünftig eine wichtige Rolle. Sie sollen im Einzelfall über Ausnahmen entscheiden. Weitere Details können Sie der angehängten Verordnung (Seite 2) entnehmen.